Tierheim Speyer

Spendenrückgang von bis zu 50 %

Muss das Speyerer Tierheim schließen?

v.l.: Regine Jahner-Reinhard, Sylvia Holzhäuser, Frank Hoffmann, Monika Kabs, Markus Annawald, Michael Wagner bei der Spendenübergabe

Mainz/Speyer. Vor wenigen Tagen hatte der Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU) dem Tierheim eine Futterspende überbracht. Bei dieser Gelegenheit erfuhr Wagner von den Sorgen und Nöten, die das Tierheim aktuell plagen. Kostensteigerungen bei den Löhnen, gestiegene Aufwendungen für Futtermittel und Tierarztkosten sowie erhöhte Ausgaben für Energie und Heizung wird das Tierheim Speyer nur schwerlich allein stemmen können. Gleichzeitig muss das Tierheim einen Spendenrückgang von bis zu 50 % verschmerzen, bekam Wagner zur Auskunft.

Gedanken an eine Schließung des Tierheims wurden laut. Diese heikle Situation war für Wagner Anlass, mit einer Kleinen Anfrage nachzuhören, ob aus gegebenem Anlass die Landesregierung dem Tierheim Speyer eine entsprechende Hilfe angedeihen lassen kann.

K l e i n e A n f r a g e
des Abgeordneten Michael Wagner (CDU)

 

Finanzierung des Tierschutzvereins Speyer

Der Tierschutzverein übernimmt, als alleiniger Betreiber des Tierheims, die Verpflichtung der Stadt Speyer zur Verwahrung von Fundtieren – eine tragende Rolle, gerade auch vor dem Hintergrund der Staatszielbestimmung gemäß Art. 20 a GG. Die immer höher steigenden Kosten belasten den Tierschutzverein sehr, insbesondere auch aufgrund des Umstandes, dass der Tierschutzverein in Vorleistung gehen muss. Eine Refinanzierung der Kosten erfolgt durch den Fundtiervertrag mit der Stadt Speyer auf der Grundlage einer Fundtierpauschale. Der finanzielle Zuschuss reicht nicht einmal für die Hälfte der Kosten. Einhergehend mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage und steigender Inflation sinken auch die monatlichen Spenden. Die aktuell wirtschaftliche Lage ist somit prekär.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die aktuelle Fundtierpauschale?
  2. Inwieweit gedenkt die Landesregierung den Regelungsmechanismus um die Fundtierpauschale zu verändern, sodass ein höherer Betrag an die Tierschutzvereine bzw. Tierheime direkt weitergegeben werden kann?
  3. Inwieweit möchte die Landesregierung die Tierheime über die Fundtierpauschalen hinaus unterstützen?
  4. Ist ein Sonderfonds bzw. eine Sonderfinanzierung für vor der Schließung betroffene Tierheime vorgesehen bzw. geplant?
  5. Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine entsprechende Leistung im Sinne der Frage 4 zu erhalten?
  6. Welche weiteren Fördermaßnahmen außerhalb direkter Geldleistungen sind seitens der Landesregierung zur Förderung von Tierheimen geplant?
  7. Sind seitens der Landesregierung etwaige Überbrückungskredite zu Sonderkonditionen für von der Schließung betroffene Tierheime geplant?

Text und Foto: Abgeordnetenbüro Michael Wagner MdL