Oberbürgermeisterin Seiler antwortet
Speyer. Auf den von uns am 30. April veröffentlichten Leserbrief "Warum wurde die Freizeitanlage Bonnetweiher geschlossen?" antwortete heute die Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Betroffenen mit nachfolgendem Inhalt.
Sehr geehrte Frau Reimann,
sehr geehrter Herr Hirth,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne weise ich Sie daraufhin, dass die Stadt Speyer hier keine Willkür anwendet, sondern sich an die in der verbindlichen Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung, hält. Darin sind Dauercamping-Plätze explizit zu schließen. Weiterhin darf ich darauf hinweisen, dass Kurzaufenthalte für Instandsetzungsarbeiten und Grünarbeiten nach wie vor möglich sind.
Das Problem in Speyer ist, dass hier einige Dauercamping-Anlagen vorhanden sind, die eher als Kleingärten zu werten sind, aber eben in der gültigen Bauordnung als Campings-Plätze gelistet sind. Da auch der Stadt dieses Problem bewusst ist, arbeiten wir daran, noch in dieser Woche eine Lösung mit dem Land zu finden, um die vermieteten Parzellen als Kleingärten einstufen zu dürfen (ohne Übernachtung, ohne das Benutzen von Gemeinschaftseinrichtungen).
Wir werden Sie gerne informieren, wenn wir hier eine Lösung im Sinne aller Beteiligten gefunden haben. Bis dahin bitten wir um Verständnis und Geduld.
Mit herzlichen Grüßen
Stefanie Seiler