Kurz Notiert
Diebstahl im Schwimmbad
Speyer. Auf die Fragestellung "Im Schwimmbad wurde mein Spind aufgebrochen. Darin befanden sich mein Portemonnaie und mein Smartphone. Kommt für die gestohlenen Sachen eine Versicherung auf?" beantwortet der Versicherungsexperte Herr Peter Schnitzler (ERGO) wie folgt.
Werden Wertgegenstände aus einem Spind heraus gestohlen, steht die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung dafür ein. Sie greift bei Beschädigung oder Verlust des eigenen Hausrates, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Aber nur, wenn es sich – wie beim Diebstahl aus dem Spind – um einen Einbruchdiebstahl handelt. Verstecken Badegäste ihre Wertsachen beispielsweise unter dem Badetuch, wäre das nur ein einfacher Diebstahl. Dann gehen Bestohlene leer aus. Übrigens: Wem vor dem Schwimmbad das Rad geklaut wird, der kann nur auf seine Hausratversicherung hoffen, wenn der Baustein „Fahrraddiebstahl“ eingeschlossen ist. Ansonsten bleiben auch hier die Betroffenen auf den Kosten sitzen.
Text und Bild: ERGO Versicherung