Schneider und Gebhart: Fall am Landgericht Landau ist inakzeptabel
Landau. „So etwas darf nicht passieren“, erklären die Landtagsabgeordnete Christine Schneider und der Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (beide CDU). Sie sehen die Verantwortung der jüngsten Vorfälle beim Gericht in Landau bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Wie die „Rheinpfalz“ berichtete, musste am Landgericht Landau vor Weihnachten ein mutmaßlicher Drogenhändler aus der Untersuchungshaft entlassen werden, da ihm nicht fristgerecht der Prozess gemacht werden konnte.
„Die Ereignisse am Landgericht in Landau vor Weihnachten sind inakzeptabel.
So etwas darf nicht passieren“, so die Abgeordneten Schneider und Gebhart. Vor Weihnachten musste in Landau ein mutmaßlicher Drogenhändler aus der Untersuchungshaft entlassen werden, da ihm zu spät der Prozess eröffnet wurde.
Auch das Bundesverfassungsgericht erhebt schwere Vorwürfe gegen die SPDgeführte Landesregierung. Dort heißt es, dass wegen der Personalausstattung in Landau eine rechtsstaatliche Verfahrensführung nicht mehr möglich war.
„Das ist ein Offenbarungseid unserer Justiz und das Ergebnis einer fragwürdigen Personalpolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Die Landesregierung trägt ganz klar die Verantwortung für diese Missstände. Nun rächt sich, dass über Jahre die Justiz nicht so ausgestattet wurde, wie es notwendig war “, so die Abgeordneten Schneider und Gebhart.
Über Jahre haben sich die SPD-geführten Landesregierungen nicht darum gekümmert, den Mangel zu beheben, sondern nur darum, ihn einigermaßen zu verteilen, so die CDU-Abgeordneten weiter. Man habe in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Strafkammern der ordentlichen Gerichte enorm überlastet seien. Aus der Justiz sei zu hören, dass bereits Hauptverhandlungstermine auf Samstage gelegt werden mussten, wegen zu langer Verfahrensdauern Strafen immer häufiger reduziert werden müssen und teilweise die Aufhebung von Haftbefehlen drohe, so Christine Schneider und Thomas Gebhart.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung habe in den zurückliegenden Jahren immer weiter Stellen gekürzt. „Wir erwarten, dass die Landesregierung im Rahmen der laufenden Haushaltsaufstellung spürbare Verbesserungen für die Justiz erreicht“, so die Abgeordneten Schneider und Gebhart im Gespräch.
„Wir bemängeln seit Jahren, dass die Kernbereiche staatlichen Handelns, besonders Justiz und Polizei, in Rheinland-Pfalz nicht ausreichend ausgestattet wurden. Das zeigt, dass die Prioritäten im Land in den letzten Jahren falsch gesetzt wurden: Sicherheit muss Vorrang haben“, erklärten Schneider und Gebhart.
Durch diesen Vorfall wurde offenkundig, dass die Landesregierung nicht ausreichend gehandelt habe. Es stelle sich die Frage, wer dafür jetzt die Verantwortung übernehme, so die Abgeordneten abschließend.
Hintergrund:
Bereits im Jahr 2015 mussten zwei mutmaßliche Drogendealer aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihnen wegen Personalmangels am Landgericht Koblenz nicht fristgerecht der Prozess gemacht werden konnte. Über den heutigen Artikel in der Rheinpfalz wurde zudem bekannt, dass das OLG Koblenz im Juni 2017 aus dem gleichen Grund einen Haftbefehl aufhob. Und nun gibt es den nächsten Fall, dieses Mal im Südbezirk.
Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich ein Recht der Bürger, dass ihr Fall von einem Gericht entschieden wird. Die Justiz kann sich deshalb die Anzahl der Verfahren nicht aussuchen. Die Staatsanwaltschaften wiederum sind zu Ermittlungen verpflichtet, wenn es den begründeten Verdacht auf eine Straftat gibt.
Vor diesem Hintergrund hat der Staat die Pflicht, die Justiz personell so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben nachkommen kann.
Text und Foto: Landtagsbüro Christine Schneider MdL