Inkassowissen leicht gemacht

Fachbegriffe kurz erklärt

Von der Forderung bis zur Zwangsvollstreckung – ein Wegweiser durch die Inkasso-Fachbegriffe
Essen, 16. November 2023 – Die Welt des Inkassos kann verwirrend sein. Besonders diejenigen, die zum ersten Mal mit einem Inkassounternehmen in Berührung kommen, müssen sich oft erst einmal mit den Grundbegriffen vertraut machen. „Post vom Inkassounternehmen verunsichert die meisten Menschen,“ weiß Anke Blietz, Chief Operations Officer bei Lowell in DACH, einem der führenden deutschen Unternehmen im Forderungsmanagement. „Wer jedoch die wichtigsten Fachbegriffe kennt, sieht schneller klar und kann die nächsten Schritte bewusst angehen.“

Am Anfang steht die freundliche Zahlungserinnerung

Der Schuldner ist meist eine Person, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommt und beispielsweise eine vereinbarte Leistung nicht liefert oder ihre Rechnungen nicht zahlt. Ist dies der Fall, hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten zu reagieren, um seine Forderungen durchzusetzen und das geschuldete Geld zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Gläubiger um ein Fitness-Studio, einen Mobilfunkanbieter oder ein Versandhaus handelt.

In der Regel wird zunächst  eine Zahlungserinnerung verschickt, die den Schuldner an seine ausstehenden Zahlungen erinnert. Reagiert der Schuldner darauf nicht und begleicht auch seine Rechnungen nicht, folgt der nächste Schritt, mit dem viele Gläubiger bereits ein Inkassounternehmen beauftragen. Das Inkassounternehmen kümmert sich dann im Auftrag des Gläubigers darum, einen Zahlungsprozess einzuleiten. Anke Blietz: „Unsere Aufgabe als Inkassounternehmen ist es, als Vermittler aufzutreten. Wir sind immer danach bestrebt, für Schuldner und Gläubiger eine faire Lösung zu finden.“ Schuldner sollten unbedingt reagieren und Kontakt zum Inkassounternehmen aufnehmen. Denn wenn Fristen reaktionslos verstreichen, verzögert sich der gesamte Inkassoprozess und die Kosten für den Schuldner steigen. Der Kontakt mit dem Inkassounternehmen kann per Telefon, per Mail, Post oder Chat stattfinden. Dabei wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht und es können die Zahlungsmodalitäten geklärt werden. Oft ist es bei Zahlungsschwierigkeiten auch möglich, einen Zahlungsaufschub zu vereinbaren oder den geforderten Betrag in Raten abzuzahlen.

Drei Stufen bis zur Zwangsvollstreckung

Bleibt die Kontaktaufnahme über das Inkassounternehmen erfolglos, führt die nächste Stufe zu einem Gang vor Gericht. Hier kann der Gläubiger im ersten Schritt einen Mahnbescheid anfordern, über den der Schuldner offiziell aufgefordert wird, seine Rechnungen zu bezahlen. Reagiert der Schuldner auch auf den gerichtlichen Mahnbescheid nicht, erwirkt der Gläubiger beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Damit erhält er einen sogenannten Vollstreckungstitel und kann seine Ansprüche zwangsweise durchsetzen. Zahlt der Schuldner trotz Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil nicht, ist die Zwangsvollstreckung ist die letzte Möglichkeit des Gläubigers, seine Forderungen durchzusetzen. Die Zwangsvollstreckung erfolgt in der Regel über eine Kontopfändung oder Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher. Vermögen und Einkommen des Schuldners werden so lange gepfändet und verwertet, bis die Schulden beglichen sind. Die Zustimmung des Schuldners für die Zwangsvollsreckung ist dafür nicht nötig. Doch haben die Pfändung und der damit verbundene Schufa-Eintrag oft ungewollte Auswirkungen auf andere Lebensbereiche und sind daher unbedingt zu vermeiden.

Damit es dazu gar nicht erst kommt, rät Anke Blietz, bei Rechnungsangelegenheiten lieber einmal mehr zu reagieren als einmal zu wenig. Blietz: „Unabhängig davon, ob eine Zahlungserinnerung oder gar eine Mahnung berechtigt erscheint oder nicht, empfehlen wir immer, sofort zu reagieren. Im besten Fall genügt ein kurzer Anruf und alles ist geklärt.“

Ausführliche Informationen zum Ablauf des Inkasso-Prozesses gibt es unter: www.lowellgroup.de/konsumentenservice. Und Beratung benötigt, sollte sich nach einem Schuldenberater vor Ort erkundigen, um dort Beistand zu erhalten.

Text: Lowell-Group; Foto:  spk